19.06.2025 - 17 Kündigung der Zweckvereinbarung über die Übertr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zweckvereinbarung unter Beachtung der vertraglich geregelten Frist zum Ablauf des 31.12.2025 zu kündigen. Ziel ist, dass die interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Ausländerrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg fortgesetzt wird und letztere weiterhin die Aufgaben des Landkreises zur alleinigen Erfüllung übernimmt. Die Verwaltung wird gebeten, in diesem Sinne zeitnah Verhandlungen mit dem Landkreis aufzunehmen und dabei den städtischen Anpassungsbedarf für eine neue Vereinbarung einzubringen.

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 1

  Enthaltungen: 6

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Beratungsinhalt:

 

Erster Stadtrat Moßmann informiert, dass es in der Ausländerbehörde insgesamt 34 Mitarbeitende gebe, von denen zwei Personen vom Landkreis abgeordnet wären. Es seien etwa 17.640 Fälle zu bearbeiten, die zu einem Anteil von 56,8 % der Stadt und zu 43,2 % dem Landkreis zuzuordnen wären.

 

Ratsherr Dißelmeyer zeigt sich überrascht, dass über die Kündigung der Zweckvereinbarung beraten werden solle, obwohl schon eine generelle Überprüfung der Zusammenarbeit mit dem Landkreis beantragt sei. Die Ausländerbehörde könnte in diesen Prüfungsprozess eingebracht werden. Er wünsche sich eine faire Zusammenarbeit mit dem Landkreis. Wirtschaftlich seien Zusammenlegungen sinnvoll. Eine Neuverhandlung, wenn die Dienstleistung nicht adäquat bezahlt würde, sei zu begrüßen. Die Verhandlungen sollten aber zum Jahresende abgeschlossen sein.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Esders zur Nutzung der Personalstellen, die als „Ukraine-Stellen“ bezeichnet wurden, erklärt Stadtkämmerer Rink, dass eine Stelle aus dem Ukrainepool in die Ausländerbehörde geflossen sei. Im Übrigen seien die jeweils vom Rat freigegebenen Stellen sowohl für den kommunalen Ordnungsdienst als auch, wie im Haushalt beschlossen, in den allgemeinen Stellenplan geflossen.

 

Ratsherr Blanck erinnert daran, dass sich der von Ratsherrn Dißelmeyer angesprochene Antrag auf die Prüfung möglicher gemeinsamer Aufgabenerfüllungen beziehe. Für die Ausländerbehörde bestehe bereits eine Zusammenarbeit. Hier gehe es um eine Kündigung, mit der über Neuverhandlungen bessere Konditionen für die Stadt erreicht werden sollen.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers äußert ihr Unverständnis, einen Konflikt zu suchen, wenn über zwei Mitarbeitende und die Teuerungsrate verhandelt werden solle. Stadt und Kreis seien aufgefordert, den Lüneburgvertrag zu beraten. Das sei ein komplexes Vorhaben und brauche Zeit, ehe Kompromisse vorliegen würden.

 

Erster Stadtrat Moßmann erläutert, dass es nicht nur um zwei Stellen und die Arbeitsplatzpauschalen ginge. Die Einflüsse der vergangenen Jahre hätten dazu geführt, dass es um einen Ausgleich in nicht unerheblicher Höhe ginge.

 

Ratsherr Grimm hinterfragt die Befassung im öffentlichen Teil der Sitzung, da nur im nichtöffentlichen Teil über konkrete Zahlen und Konsequenzen gesprochen werden könnte.

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