19.06.2025 - 16 Anpassung der Förderprogramme des Klimafonds so...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Der Rat nimmt die Bereitstellung von zusätzlichen Finanzmitteln sowie deren Deckung wie folgt zur Kenntnis:

a) für dasrderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien im Jahr 2026 in Höhe von 50.000 €

b) für die Anschubberatung „Klimaschutz daheim“ im Jahr 2026 in Höhe von 7.000 € sowie

c) für das Förderprogramm zur Energetischen Sanierung in 2026 in Höhe von 60.000,- €.
 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung das Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien dahingehend zu ändern, dass zukünftig nur noch Erdwärme- und Solarkollektoranlagen für Hauseigentümer:innen mit privatem Wohneigentum und Steckersolargeräte für Mieter:innen gefördert werden. Hierzu sollen die Fördergegenstände PV-Anlagen (2), Innovationsbonus (3), Umstellung auf Überschusseinspeisung (5) aus der Förderrichtlinie gestrichen.
     
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen mit dem Landkreis aufzunehmen, um eine Verstetigung der überwiegenden Finanzierung der Anschubberatung durch den Landkreis zu gewährleisten.
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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 32

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 4

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?TOLFDNR=59993&selfaction=print