19.06.2025 - 15 Wohnraumförderprogramm
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Rat der Hansestadt Lüneburg
- Datum:
- Do., 19.06.2025
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
VO/11902/25 Wohnraumförderprogramm
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Muriel Herrmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
Das von der Verwaltung vorgelegte, erweiterte Wohnraumförderprogramm wird beschlossen.
Das neue Wohnraumförderprogramm ersetzt mit Inkrafttreten sowohl das „Wohnungsbauförderporgramm ZWO21“ (zuletzt geändert unter VO/8723/19) Invest-Nr. 522-003 als auch die Förderrichtlinie für Investitionszuschüsse zur Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt (beschlossen unter VO/9489/21) Invest-Nr. 522-004.
Beratungsinhalt:
Oberbürgermeisterin Kalisch weist auf die Diskussionen zum Wohnbauförderprogramm in der Presse und auf den SocialMedia-Kanälen hin. Richtig sei es, dass durch ein Gewos-Gutachten der fehlende Wohnraum analysiert worden sei. Dies habe das Baudezernat bei städtebaulichen Planungen im Blick.
Stadtbaurätin Gundermann informiert über die abgeschlossenen und in Arbeit befindlichen Bebauungspläne und beziffert die in diesem Zusammenhang entstehenden geförderten Wohneinheiten. Der Anteil von 30% gefördertem Wohnraum werde in den begleitenden Verträgen jeweils mitverhandelt, teilweise werde diese Quote auch übertroffen. Nur in Ausnahmefällen würde hiervon abgewichen. Dann würde aber über Verhandlungen versucht, dass sozialer Wohnraum an anderer Stelle geschaffen werde. Die aus dem Gewos-Gutachten geforderten Wohneinheiten könnten so erreicht werden.
Ratsherr Feldhaus erklärt, dass Fördermittel in Höhe von 200.000,00 € den Betrag erfasse, den Lüneburg stemmen könne. Das Wohnbauförderprogramm sei ein 2016 aufgelegtes Programm, das mit den Stimmen der SPD auf den Weg gebracht worden sei. Er hinterfragt, warum die Anhebung des Kapitals um 2,0 Mio. € nicht in die Haushaltsplanberatungen eingebracht worden sei. Dieser Betrag würde der LüWoBau als Eigenkapitalerhöhung helfen. Auch der Vorschlag zur Gegenfinanzierung scheine schnell und unüberlegt aufs Papier gebracht worden zu sein. Die Einführung der Grundsteuer C sei ein guter Vorschlag, bringe voraussichtlich aber keine Effekte. Der Verkauf und die Rückmietung von Lünebuch würde sich wirtschaftlich nicht rechnen. Man habe sich im Bauausschuss verständigt, sich gemeinsam Gedanken zu machen, wie kleinere Wohneinheiten in der Innenstadt gefördert werden könnten und sollte diesen Ansatz weiter verfolgen.
Ratsfrau Lotze beschreibt das Thema Wohnen als große soziale Herausforderung. Das Gewos-Gutachten besage, dass bis 2040 etwa 3.500 Wohneinheiten geschaffen werden müssten. Etwa 2.100 Wohnungen würden im Mietwohnungsbau fehlen und davon 30 % als geförderter Wohnraum. Die unzureichende Wohnsituation bei der Vonovia, die Warteliste der LüWoBau und die Flüchtlingswelle hätten dafür gesorgt, dass sich der Wohnungsmarkt in einer Krise befinde. Die Planungen im soz. Wohnraum reichten nicht aus. Die Mieten würden steigen und die 30%-Quote nicht konsequent umgesetzt. Das Wohnraumförderprogramm sei kein Instrument, welches für Wohnraum sorgen würde. Wenn das Recht auf Wohnen ernst genommen würde, sei ein größeres Engagement nötig. Die Belegrechte im geförderten Wohnraum würden abnehmen und deren Erwerb oder Verlängerung sei schwierig. Man habe den Änderungsantrag gestellt, die Mittel zu erhöhen und die Förderung aufzustocken. Die Beschränkungen in den Richtlinien müssten aufgehoben werden. Im Übrigen habe die SPD-Fraktion weder dem Haushalt noch dem Kauf von Lünebuch zugestimmt. Mit dem Verkauf könnten die eingesparten Sanierungskosten in den Haushalt zurückfließen. Mit der Einführung der Grundsteuer C sollte es außerdem möglich sein, Belegrechte anzukaufen. Sie fordere eine Erhöhung der Wohnbaumittel von Bund und Land. Man müsse jetzt einen eigenen ernsthaften Beitrag leisten. Sie sei bereit, über andere Deckungsvorschläge zu sprechen.
Oberbürgermeisterin Kalisch erinnert, dass es sich um eine Fortschreibung aus der Vergangenheit handele, die in den vorherigen Ratswahlperioden beschlossen wurde. Selbstverständlich mache sich die Verwaltung Gedanken, wie man den Aufgaben nachkommen könne. Mit dem Aufsichtsrat der LüWoBau sei beispielsweise vereinbart worden, dass diese wieder in den sozialen Wohnungsbau einsteigen werde. Dies sei nur mit den nötigen Rechtsgrundlagen möglich. Außerdem werde das Wohnraumbüro auf den Weg gebracht.
Stadtkämmerer Rink erklärt, dass er gerne politisch, objektiv und fachlich diskutiere. Er sei aber empfindlich gegenüber Unwahrheiten. Es habe keinen Antrag zum Haushalt 25/26 gegeben, die Fördermittel zu erhöhen. Die Anträge der SPD seien teilweise in den Haushalt eingeflossen. Das Förderprogramm solle kein Instrument sein, sozialen Wohnraum zu schaffen, sondern das Förderprogramm fortzuschreiben. Die Refinanzierung der Immobilie Lünebuch erfolge durch Entmietung an anderer Stelle und sei somit als wirtschaftlich zu betrachten. Bei der Grundsteuer C wäre die Hansestadt Haupteinzahler. Den möglichen Ertrag schätze er auf max. 400.000 €. Er bittet darum, in der Diskussion bei den Fakten zu bleiben.
Ratsherr Heerbeck geht darauf ein, dass die Beschreibungen der SPD-Fraktion den Eindruck erwecken würden, die Stadt habe ein Investoren-Wohlfühlprogramm aufgelegt. Ein nüchterner Blick auf die Fakten zeige, dass mit dem Beschluss zwei bestehende Programme gebündelt und vereinfacht werden sollen. Außerdem würden die Einzelförderungen angehoben und barrierefreier Wohnraum berücksichtigt. Es sei richtig, dass die LüWoBau davon nicht mehr profitiere. Ein zusätzlicher Betrag von 2,0 Mio. € sei aber nicht realistisch finanzierbar. Die NBank werde die Förderfähigkeit prüfen, Synergien können genutzt werden. Es ginge um die Förderung kleinerer Investoren und nicht um Großprojekte. Diesem realistischen Programm werde er zustimmen.
Ratsherr Grimm zeigt anhand einer Beispielsrechnung auf, dass für den benötigten Wohnraum ein Investitionsvolumen in den kommenden 10 Jahren in Höhe von 113 Mio. € erforderlich wäre. Die Förderung würde nur einen Bruchteil dieser Kosten bedeuten. Man könne sich als Stadt keinen sozialen Wohnungsbau leisten, ohne eine eigene Gesellschaft mit Mitteln auszustatten. Er spreche sich für eine gGmbH zur Schaffung von Wohnraum aus, auch wenn nicht klar sei, wie das finanziert werden könnte.
Ratsfrau Esders hinterfragt die Ernsthaftigkeit der Debatte. Es sei reine Symbolpolitik, wenn man kein besseres Angebot vorlege, als sechs Jahre zuvor. Mit einer Aufstockung der Mittel wäre eine bessere Förderung möglich. Es sei absehbar gewesen, dass eine derartige Aufstockung in der Haushaltsdebatte nicht durchgegangen wäre. Es mangele an sozialem Wohnraum. Das Gewos-Gutachten zeige den Abwärtstrend. Sie begründet daher ihren Änderungsantrag und erläutert ihre Vorschläge.
Ratsherr Blanck erklärt seine Bereitschaft, 2,0 Mio. € in den sozialen Wohnraum zu investieren, wenn die Mittel im Haushalt bereitstünden. Dies würde er aber über die LüWoBau investieren und nicht in ein Förderprogramm geben. In den kommenden Jahren wolle er in den Haushaltsplanberatungen ein Blick darauf haben, Mittel für Wohnungsbau über die LüWoBau zu investieren. Mit dem Haushalt würde Verantwortung für die Stadt übernommen. Er kritisiert die faktenfreie Kommentierungen durch Ratsherrn Kohlstedt auf Facebook. Das Wohnbauförderprogramm sei nicht neu. Neu seien nur die Rahmenbedingungen und die Unterstützung kleinerer Investoren. Unter der Verantwortung des Alt-OB habe die LüWoBau auch andere Bauprojekte durchgeführt, statt Wohnraum zu fokussieren. Diese Mittel würden quasi heute fehlen. Die vielen aktuellen Forderungen könne sich die Stadt nicht mehr leisten.
Ratsfrau Henze weist auf die Verunglimpfung hin und fragt nach, ob das der Ton sei, in dem sich der Rat verständigen wolle.
Bürgermeisterin John gibt Ratsherrn Kohlstedt Gelegenheit zur Gegenrede.
Ratsherr Kohlstedt geht darauf ein, dass die SPD stets fachlich kompetent und in den Fachausschüssen vertreten sei. Die direkte Ansprache seiner Person passe zu Ratsherrn Blanck.
Ratsherr Neumann bestätigt, dass mit einer Fördersumme von 200.000,00 € nicht viel bewegt werden könne. In der Stadt sei aber kein Potenzial an finanzieller Masse vorhanden, mit dem der nötige Wohnungsbau finanziert werden könne. Bauen sei in Deutschland sehr teuer und die LüWoBau kein subventioniertes Unternehmen. Es sei gut, dass trotz der schlechten Randbedingungen mit der 30 %-Quote sozialer Wohnraum geschaffen werden könne. Er warne vor einer Erhöhung, da Bauen sonst nicht mehr tragbar wäre.
Ratsfrau Lotze erklärt, dass es konsequent wäre, wenn die Absicht bestehe, etwas für den geförderten Wohnungsbau zu tun, auch das Programm mit mehr Mitteln aufzufüllen, statt nur die Richtlinie zu ändern. Sich in diesem Zusammenhang an der SPD abzuarbeiten, gehe am Thema vorbei. Mit der Richtlinie könnten künftig jährlich 14 Wohneinheiten gefördert werden. Im Gegenzug dazu würden 130 Belegrechte alle zwei Jahre wegfallen. Ihre Erwartung an eine Wohnungsbaurichtlinie wäre es, einen Fortschritt zu erreichen.
Im Anschluss an die Abstimmung zum Wohnbauförderprogamm wird die Verlängerung der Sitzungsdauer beantragt, bis die Verwaltungsvorlagen entschieden sind. Der Antrag wird bei drei Gegenstimmen und vier Enthaltungen angenommen.
Anlagen zur Vorlage
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