22.08.2024 - 22 überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitt...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1. Der überplanmäßigen Auszahlung für das Umbau- und Sanierungsvorhaben Grundschule Anne Frank (Investitionsmaßnahme Invest-Nr. 01-211-011) in Höhe von 200.000 Euro wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus folgendem nicht in Anspruch genommenen Haushaltsansatz bereitgestellt:

-          200.000 Euro  01-211-004 Grundschule Lüne Altbausanierung (HH-Rest 2023)

 

2. Der überplanmäßigen Auszahlung für das Neubau-Vorhaben Hort Anne Frank (Investitionsmaßnahme Invest-Nr. Nr. 01-365-028) in Höhe von 450.000 Euro wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus folgenden nicht in Anspruch genommenen Haushaltsansätzen bereitgestellt:

-          200.000 Euro  01-365-030 Außenanlage Kita Kaltenmoor (HH-Ansatz 2024)

-            50.000 Euro 01-365-003 Kita Marienplatz (HH-Rest 2023)

-            50.000 Euro 01-365-007 Kita Lüner Weg (HH-Ansatz 2024, Minderbedarf)

-            50.000 Euro 01-221-001 Johannes Rabeler Sch. Hauptgebäude (HH-Ansatz 2024)

-          100.000 Euro 01-221-001 Johannes Rabeler Sch. Haus II (HH-Rest, Minderbedarf)

 

3. Der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zur Beauftragung von Leistungen (Mittelabfluss erst in 2025) für das Neubau-Vorhaben Hort Anne Frank (Investitionsmaßnahme Invest-Nr. Nr. 01-365-028) in Höhe von 250.000 Euro wird nach § 117 NkomVG zugestimmt. Die Deckung wird durch folgende bisher nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt:

-          250.000 Euro 01-218-006 IGS Kreideberg  (Verpflichtungsermächtigung)

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 40

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

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