29.06.2023 - 5 Einführung und Pflichtenbelehrung eines neuen R...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Oberbürgermeisterin Kalisch belehrt Marianne Esders gem. § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG über ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG. Der Wortlaut der Bestimmungen ist Marianne Esders ausgehändigt worden.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch verpflichtet Marianne Esders gem. § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

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