08.12.2022 - 8 Beschluss zur Anwendung des § 182 Abs. 2 NKomVG...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Es wird gem. § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen, dass für einen Zeitraum von drei Monaten die Regelungen des § 182 Abs. 2 weiterhin angewendet werden können, da in der Hansestadt Lüneburg ein örtlich relevantes Infektionsgeschehen besteht.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 39

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

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Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau Scherf erkundigt sich, ob man hinsichtlich der Kostenermittlung für den dauerhaften Einsatz von Videokonferenztechnik weitergekommen sei.

 

Stadtrat Moßmann erwidert, dass die Arbeitsgruppe, die im Januar tagen wird, erst eine Entscheidung treffen müsse, ob über den Einsatz von Videokonferenztechnik hinaus auch ein Streamingangebot geschaffen werden soll. Eine Minimallösung für Videokonferenztechnik sei aus Verfügungsmitteln umsetzbar, Mittel für Streamingangebote seien noch nicht eingestellt.