08.12.2022 - 20 Bereitstellung von investiven Mitteln durch ein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der außerplanmäßigen investiven Mittelbereitstellung gemäß §117 NKomVG wird zugestimmt. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Aufwandskonto SK 4271484, KS 41020, KT 28100102

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 39

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?TOLFDNR=51183&selfaction=print