01.07.2004 - 5.1 Beraterverträge in der Lüneburger Verwaltung (A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Rat der Hansestadt Lüneburg
- Datum:
- Do., 01.07.2004
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
- Bearbeitung:
- Anke Plett
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratungsinhalt:
Stadtkämmerer
SAUER antwortet, es
komme immer wieder vor, dass die Verwaltung zur Erledigung bestimmter Aufgaben
externe Hilfe benötige. Da der Anlass der Anfrage die öffentliche Diskussion
auf Landesebene gewesen sei, gehe er in seiner Antwort davon aus, dass es hier
nicht um fachliche Gutachten, wie z.B. Verkehrswertgutachten u.a. gehen solle.
Ebenso klammere er Moderationsaufgaben aus, die an Externe vergeben worden seien,
aber keine Beratung beinhalteten. Zusammengefasst seien dafür Gelder in einer
Größenordnung von rd. 30.000 für den Verwaltungsreformprozess bei der
Stadtverwaltung und 50.000 für das Klinikum aufgewendet worden. Eine Vielzahl
von Dienstleistungsverträgen, welche die Stadt abgeschlossen habe, würden auch
geringe Beratungselemente enthalten, deren Wert an dieser Stelle nicht einzeln
beziffert werden könne. Damit verblieben letztlich für die Stadtverwaltung nur
4 tatsächliche Beraterverträge, dies seien:
- Beratervertrag
über die Standortuntersuchung des Fachbereiches 8 mit einem
Auftragsvolumen von rd. 17.800 zur Feststellung, ob und ggf. in welchem
Umfang an welchem Standort eine Zentralisierung der Betriebsteile
wirtschaftlich, funktional und sinnvoll wäre. Vergabe nach Angebotsabfrage
bei 3 Firmen unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes. Beratung im
Personalrat, kein Beschluss durch ein Gremium.
- Organisationsuntersuchung
des Fachbereiches 5 mit einem Auftragsvolumen in Höhe von rd. 74.203 zur
Entwicklung eines Organisationskonzeptes des Fachbereiches 5 zur
Verbesserung der Integration der verschiedenen Hilfen und
Betreuungsmaßnahmen (bessere Steuerung der finanzrelevanten Bereiche).
Vergabe nach Angebotsabfrage bei 3 Firmen unter Beteiligung des
Rechnungsprüfungsamtes. Beratung im Personalrat und Ausschuss für
Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform, Beschluss durch
Verwaltungsausschuss.
- Begleitung
des Bereiches 64 zur Umsetzung eines Eigenbetriebes mit einem
Auftragsvolumen von rd. 23.200 zur Beratung und Betreuung beim Aufbau
eines Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft. Vergabe nach Angebotsabfrage bei
3 Firmen unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes. Beratung im
Personalrat, kein Beschluss durch ein Gremium.
- Kurzgutachten
zum Thema Volkshochschule mit einem Auftragsvolumen von 5.000 .
Für
das Städtische Klinikum seien folgende Daten zu Beraterverträgen zu nennen:
- 1995
WRG Personalbedarfsanalyse, Personalbedarfsorientierte
Organisationsuntersuchung der Bereitschaftsdienste, der ärztlichen Dienste
zur Umsetzung der Vorgaben des neuen Arbeitszeitgesetzes, rd. 54.000 ,
keine Ausschreibung, Beteiligung des Ausschusses für
Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform, Verwaltungsausschusses,
Personalrates.
- 1997
WRG - Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der Wäscherei, rd. 10.500 , keine
Ausschreibung, Beteiligung des Wirtschaftsausschusses,
Verwaltungsausschusses, Personalrates.
- Nds.
TBS (Wäscherei) - Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der Wäscherei, rd.
3.400 , Untersuchung ist auf Wunsch des Personalrates veranlasst worden.
- 1997
DKI - Erstellung einer Struktur- und Entwicklungsanalyse für das
Städtische Klinikum, rd. 55.400 , Bewerberauswahl im
Wirtschaftsausschuss.
Darüber
hinaus sei vor der Gründung der AGL für rd. 7.000 eine Überprüfung veranlasst
worden, ob die Vermögensübertragung im Zusammenhang mit der Gründung der
Gesellschaft sinnvoll sei (Stichwort: Optierung der Mehrwertsteuer und der
Umfang zusätzlicher Investitionen, damit sich die Übertragung des alten
Anlagevermögens rechne).
Die Kurmittel GmbH habe einen Auftrag zur Entwicklung und
Umsetzung eines Perspektivenkonzeptes für den Heilmittelbereich erteilt, sowie
eine Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Solarabsorberanlage für rd. 5.000 .
Für die Gesellschaften, bei denen die Stadt nicht alleiniger
Gesellschafter sei, stehe es ihm nicht zu, öffentlich Aussagen über Aufträge zu
machen, die von dort vergeben worden seien. Für die LüWoBau könne er aber
sagen, dass diese nie größere Beraterverträge in Auftrag gegeben habe. Im
Zusammenhang mit der W.LG seien die Begutachtungen alle im Ausschuss für
Wirtschaft und städtische Beteiligungen vorgestellt und diskutiert worden, es
handele sich um eine Marketing Konzeption, ein regionales Entwicklungskonzept
Landkreis Lüneburg, eine Facheinzelhandelsuntersuchung sowie eine Untersuchung
der Einzelhandelsstruktur in Lüneburg.
Ratsherr MEIHSIES bedankt sich für die Beantwortung und macht deutlich, die
Beraterverträge, die in der Vergangenheit vergeben worden seien, wären
größtenteils mit Zustimmung der Grünen in den entsprechenden Gremien
beschlossen worden und völlig gerechtfertigt gewesen. Um eine sachgerechte
Entscheidung zu gewährleisten, sei es oftmals nötig, Dinge neutral von außen
begutachten zu lassen. Die Anfrage habe für das Thema sensibilisieren sollen
und dafür, dass mit dem Geld der Steuerzahler sinnvoll umgegangen werden müsse.
Beigeordneter SRUGIS fasst kurz die wichtigsten Grundsätze zusammen, die bei der
Vergabe von Beraterverträgen beachtet werden sollten. Dies seien Zurückhaltung
und Beschränkung auf das Notwendigste, um die Motivation in der Verwaltung
nicht zu bremsen, denn dort werde damit auch zusätzliche Arbeit verursacht;
Einhaltung eines transparenten Verfahrens und eines angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnisses,
bei dem auch die Kosten, die in der Verwaltung verursacht würden, einzubeziehen
seien. Wichtig sei eine geschickte Auswahl, aber keine Bevorzugung bestimmter
Beratungsunternehmen. Die Ergebnisse müssten am Ende den Preis auch rechtfertigen.
Wünschenswert wäre, jährlich einen solchen Bericht über die vergebenen
Beratungsverträge zu bekommen, z.B. mit der Jahresrechnung. Die Stadt Lüneburg
habe im Übrigen verglichen zu dem Gesamthaushalt der letzten 10 Jahre einen
sehr geringen Betrag für externe Beratungsleistungen aufgewendet.
Beigeordneter ALTHUSMANN kritisiert, dass die Verwaltung sich bei der
Beantwortung der Anfrage auf einen sehr geringen Teil von externen
Beraterverträgen und Gutachten beschränkt habe. Der Begriff sei recht dehnbar
und er erinnere sich an weit mehr Gutachten, die ja auch als eine gewisse Form
der Beratung betrachtet werden könnten, als hier genannt worden seien. Die
Gesamtsumme der dafür aufgewendeten Mittel liege damit beträchtlich höher. Er
halte die vorgestellte Auflistung für nicht vollständig. Er erinnert u.a. an
externe Projektbegleitungen und Softwarepflegeverträge, die auch
Dienstleistungen Außenstehender seien. Er bestreite keineswegs, dass die
Verwaltung von Zeit zu Zeit externen Sachverstand und Rat benötige, sie dürfe
sich jedoch nicht der eigenen Aufgaben entledigen. Dabei bedürfe es der
Transparenz im Vergabeverfahren und die Ergebnisse müssten verwertbar sein und
auch umgesetzt werden.
Bürgermeisterin SCHELLMANN meint ebenfalls, dass der Beratungsbereich viel
größer sei, als hier von der Verwaltung dargestellt wurde. Bei der Beauftragung
von externen Beratern sollte große Zurückhaltung geübt und zunächst ernsthaft
überlegt werden, ob das Problem nicht mit dem vorhandenen Sachverstand selbst
gelöst werden könnte. Sie nennt einige Beispiele, zu denen externe Gutachten
ihrer Ansicht nach unnötig eingeholt worden seien, bzw. bei denen die
Ergebnisse nie umgesetzt worden seien. Eine solche Verschwendung von Mitteln sollte
künftig vermieden werden.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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74,5 kB
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