03.11.2022 - 13 Berufung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgenannten Berufungen und Abberufungen von Mitgliedern für die vorgenannten Aufsichtsräte und Gremien und weist die Beteiligungsvertreter der jeweiligen Gesellschaft an, die vorgeschlagenen externen Fachkräfte in die Aufsichtsräte mit städtischer Beteiligung zu berufen.

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 40

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

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