13.10.2021 - 13 Widmung von Straßen und Änderung der Straßenrei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Widmung:

 

Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 NStrG gewidmet:

 

becker Straße von der Einmündung Meisterweg bis zur Einmündung Horst-Nickel-Straße

 

Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstück 120/197 tlw. und Flurstück 137/74 tlw.

Tartuer Straße

Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstück 120/191 tlw.

Hans-Heinrich-Stelljes-Straße

Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstück 120/196

 

Hinrik-Lange-Weg

Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstück 137/118

Die Nutzung wird auf den Anliegerverkehr beschränkt

Kloster-Lüne-Weg

Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstück 137/172

Der Verkehr wird auf den Fußnger- und Fahrradfahrerverkehr beschränkt

Meisterweg, von der Einmündung Gorch-Fock-Straße bis Erbstorfer Landstraße

Gemarkung Lüneburg, Flur 42, Flurstück 8/173

Die Nutzung wird auf den Anliegerverkehr und den forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt

Alfred-Trebchen-Straße

 

Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstück 120/186

 

Straßenreinigungsverordnung:

 

Die anliegende 10. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung zum Tag nach der Veröffentlichung erlassen. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 34

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?TOLFDNR=47610&selfaction=print