29.08.2019 - 18 12. Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 13 Gegenstimmen aus den Fraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. sowie zwei Enthaltungen der Beigeordneten Schellmann und des Ratsherrn Dr. Buller folgenden Beschluss:

Dem Antrag des GVN auf Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung der 11. Änderungsverordnung vom 01.02.2018 sowie 10. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung vom 01.02.2018 wird zugestimmt.

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei drei Gegenstimmen der FDP-Fraktion und des Ratsherrn Goralczyk folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für ein unabhängiges Taxigutachten einzuholen und im Zuge der Haushaltsplanung 2020 entsprechende Mittel zu berücksichtigen.

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Änderung/Streichung des § 9 Absatz 4 der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung der 11. Änderungsverordnung vom 01.02.2018 sowie 10. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung vom 01.02.2018 wird zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

 

1. Beschlusspunkt:

   Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 13

  Enthaltungen: 2

 

2. Beschlusspunkt:

   Ja-Stimmen: 35

Nein-Stimmen: 3

  Enthaltungen: 0

 

3. Beschlusspunkt:

   Ja-Stimmen: 38

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

 

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Beratungsinhalt:

 

Ratsherr SOLDAN beantragt die einzelne Abstimmung der drei Beschlusspunkte.

Dem Antrag wird mehrheitlich entsprochen.

 

Beigeordneter BLANCK erklärt, dass er nur für das Gutachten und nicht für die vorgeschlagene Erhöhung stimmen werde, da letztere s.E. deutlich über den Bedarf, der sich durch die Mindestlohnerhöhung ergebe, hinausgehe. Er gibt zu bedenken, dass Taxen anders als Uber o.ä. wesentlicher Bestandteil des ÖPNV seien. Sie hätten ein Pflichtgebiet, in dem sie fahren müssten. Die laufenden Erhungen seien mittlerweile nicht mehr darstellbar, da sich Taxifahren bald kaum jemand mehr leisten könne. Er finde es daher inkonsequent, heute die Erhöhung zu beschließen und erst im zweiten Schritt ein Gutachten in Auftrag zu geben.

 

Ratsherr SCHULTZ gibt zu, dass das Gutachten normalerweise von den Taxiunternehmen kommen müsse. Um belastbare Zahlen zu erhalten, der Sache auf den Grund zu gehen und nicht zuletzt auch weil andere Kommunen dies schon gemacht hätten, habe man sich entschlossen, ein Gutachten in Auftrag zu geben.

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Anlagen zur Vorlage