15.03.2018 - 6 Einführung und Pflichtbelehrung eines neuen Rat...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der Rat nimmt von der Pflichtenbelehrung des neuen Ratsherrn Eberhard Manzke durch Oberbürgermeister Mädge Kenntnis.

 

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Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE belehrt Herrn Manzke gemäß § 43 NKomVG über seine Pflichten nach den §§ 40-42 NKomVG. Er verpflichtet ihn gemäß § 60 NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Dies wird mit Handschlag besiegelt.

 

Ratsherr MENCKE verliest die gemeinsam von der CDU-Fraktion verfasste Erklärung hinsichtlich des Ausscheidens von Niels Webersinn aus dem Rat.

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