30.05.2013 - 13 Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwend...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Dem überplanmäßigen Aufwand für die vorgenannten Maßnahmen in Höhe von 60.000 EUR (50.000 Euro Kita Schützenstraße und 10.000 Euro Hort Hermann-Löns) wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung der Mehraufwendungen werden aus dem folgenden Ansatz zur Verfügung gestellt.

 

Sachkonto:              4318010                 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Kostenstelle:              57410        Sonstige Einrichtungen

Kostenträger:              36500102  Förderung freier Kitaträger

 

Die Auszahlungen für den investiven Anteil der Horterweiterung an der Grundschule Hermann-Löns in Höhe von 5.000 Euro werden aus der Investitions-Nummer: 01-365-050 ‚Kita- und Krippeninvestitonsprogramm’ innerhalb des Teilhaushaltes zur Verfügung gestellt.

 

Es handelt sich um einen einzelfallbezogenen Beschluss. Der Beschluss stellt keinen Präzedenzfall dar.

 

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