30.11.2012 - 4.3 Verwendung der in 2011 und 2012 gezahlten Ausgl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Rat der Hansestadt Lüneburg
- Datum:
- Fr., 30.11.2012
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Bearbeitung:
- Andrea Kunz
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin GUNDERMANN führt zur Anfrage der CDU-Fraktion aus:
Zu Frage 1
Gemäß § 47 Abs. 2 NBauO ist für bauliche Anlagen, die einen Zu- und Abfahrtsverkehr erwarten lassen, die Schaffung eines Kfz-Einstellplatzes erforderlich. Ausnahmsweise kann gemäß § 47a Abs. 1 NBauO die Herstellung von Stellplätzen durch die Zahlung eines Geldbetrages ersetzt werden, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Kfz-Einstellplätze erstellt werden können.
Im Jahr 2011 und 2012 handelt es sich um nachfolgende Bauvorhaben:
Bauantrag Nr. 618/10 vom 17.11.2010
Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses
Am Markt 2, 21335 Lüneburg
Bauherr: Immobilien-Verwaltungsgesellschaft der Sparkasse Lüneburg mbH & Co KG
Ablösebetrag 312.000,00
Bauantrag Nr. 470/11 vom 22.07.2011
Neubau eines Imbiss
Schnellenberger Weg, 21339 Lüneburg
Bauherr: Hüseyin Cig
Ablösebetrag 5.000,00
Bauantrag Nr. 757/11 vom 21.12.2011
Neubau eines Stadthauses mit Nebengebäude
Am Sülzwall 4, 21335 Lüneburg
Bauherrin: Christine Birkholz
Ablösebetrag 6.000,00
Zu Frage 2
Gemäß § 47 Abs. 3 NBauO hat die Gemeinde die Geldbeträge zu verwenden für
1. Parkplätze, Stellplätze oder Garagen
2. Anlagen und Einrichtungen für den öffentlichen Personennahverkehr
3. Anlagen zum Abstellen von Fahrrädern, Fahrradwege oder sonstige Anlagen und
Einrichtungen,
die den Bedarf an Einstellplätzen verringern.
Die Ablösebeträge wurden als Anzahlung Sonderposten gebucht und stehen zur Deckung zur Verfügung. Die Zuordnung der Ablösebeiträge zu den einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Jahresabschlusses (ca. Mitte Januar) vorgenommen. Dies spiegelt sich jedoch nicht im Jahresergebnis wieder.
Derzeit werden in der Verwaltung Vorschläge zur Verwendung der Ablösebeträge erarbeitet.
Stadtkämmerin LUKOSCHEK ergänzt:
Der jeweilige Ablösebetrag wird im Jahr der Zahlung als investive Einzahlung erfasst und findet sich im Jahresergebnis wieder.
Der Nachweis der Verwendung erfolgt durch die Zuordnung in der Bilanz.
Für die genannten Ablösebeiträge wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 eine Zuordnung zu verschiedenen Radwegemaßnahmen erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
149,8 kB
|
