08.12.2011 - 5 Pflichtenbelehrung des Ratsherrn Eberhard Manzk...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Oberbürgermeister MÄDGE belehrt Ratsherrn Manzke gemäß § 43 NkomVG über seine Pflichten nach den §§ 40-42 NKomVG. Er verpflichtet ihn gemäß § 60 NkomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Dies wird mit Handschlag besiegelt.