06.10.2011 - 9 Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Aufwen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Gemäß § 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Aufwendungen i.H.v. 30.000 € für die Beauftragung einer wie im Sachverhalt beschriebenen Expertise im Teilhaushalt 02000 zugestimmt.

 

(02, 21)

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