06.10.2011 - 10 Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Gem. § 89 Abs. 1 NGO wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bis zur Höhe von 30.000€ bei der Investitions-Nr. 01-252-002 „Wandrahmmuseum“ und der Deckung aus der Investitions-Nr. 01-541-054 „Vor dem Bardowicker Tore“ zugestimmt.

 

(21, 22, 72, 8)

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?TOLFDNR=21373&selfaction=print