14.12.2006 - 11 Erhaltungssatzung "Rotes Feld";Aufstellungsbesc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Erhaltungssatzung nebst zeich­nerischer Darstellung des Geltungsbereiches gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB auszu­arbeiten.

 

(62)

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Beratungsinhalt:

 

Ratsherr MEIHSIES gratuliert Stadtbaurätin GUNDERMANN zu der erarbeiteten Vorlage. Der Stadt und dem Wohnviertel werde ein großer Dienst erwiesen, indem dafür gesorgt werde, dass Villencharakter und Baumbestand des alten Viertels erhalten bleibe und Zersiedelung nicht stattfinde. Man setze ein Signal, dass die alten, großzügigen Strukturen wichtig seien und die Wohnqualität einen hohen Stellenwert habe.

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Anlagen zur Vorlage

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