26.10.2006 - 15 Festsetzung der Höhe der angemessenen Aufwandse...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig:

 

Als angemessene Aufwandsentschädigung in Form von Sitzungsgeld für Ratsmitglieder, die die Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts vertreten, wird ein Höchstbetrag von 182,00 Euro pro Sitzung festgesetzt.

 

(01R, 15)

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