23.04.2026 - 17.1 Antrag "Artenvielfalt stärken - Tierschutzgerec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17.1
- Gremium:
- Rat der Hansestadt Lüneburg
- Datum:
- Do., 23.04.2026
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Bearbeitung:
- Andrea Kamionka
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt mehrheitlich folgenden Beschluss ab:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt deren Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Konzeptes zur tierschutzgerechten Ansiedlung von Wanderfalken und anderen Greifvögeln auf dem städtischen Gebiet. Hierbei ist Maßnahmen Vorrang zu gewähren, die durch Rückgriff auf Immobilien und Grundstücke in städtischem Besitz sowie durch städtisches Personal umgesetzt werden können. Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren können geprüft werden.
Beratungsinhalt:
Ratsherr Pinnekamp macht deutlich, dass mit dem eingereichten Antrag, die Diskussion um die Stadttaubenpopulation wieder aufgegriffen werden sollte. Viele Menschen fühlten sich von den Tauben beeinträchtigt. Durch die Ansiedlung von Falken könnten gesunde Strukturen geschaffen werden. Die Populationsprobleme sollten nicht auf die lange Bank geschoben werden. Das Augsburger Modell sei nicht zielführend. Es müsse strenger angewandt und mit Fütterungsverboten und weiteren Maßnahmen begleitet werden. Die Stärkung der Artenvielfalt könne zu Verbesserungen führen. Durch die Umschichtung von Haushaltsmitteln sollte dies möglich sein.
Ratsherr Freund geht darauf ein, dass die Ansiedlung von Tauben auf die Nutzung für den Briefverkehr zurückgeführt werden müsse, der heute nicht mehr nötig sei. In der Folge sei durch das Füttern die Population gewachsen und die Hinterlassenschaften zum Problem geworden. Nachdem weder das Limburger Modell noch das Augsburger Modell mit zwei Taubenschlägen zu Verbesserungen geführt habe, sei es angezeigt, über einen Strategiewechsel nachzudenken. Das Einstellen der Fütterung habe die Zahl der Tauben nicht schnell genug dezimiert. Da Falken auch andere Vögel reißen würden, gehe er davon aus, dass auch deren Ansiedlung nicht zielführend sei. Das Konzept müsse weitergedacht und über die Ansiedlung weiterer Arten nachgedacht werden.
Ratsherr Neubert schildert, dass die Ansiedlung von Falken und anderen Greifvögel zur Veränderung der Artenvielfalt führen würde. Geschützte Lagen und Raum zur Ansiedlung sei nur in begrenzter Anzahl vorhanden. Die Betreuung und Beobachtung müsste vorab geklärt werden. Greifvögel seien in der Anpassung begrenzt. Der Antrag wäre abzulehnen.
Ratsherr Gros hält den Änderungsantrag von Ratsherrn Freund für unterhaltsam. Es gäbe keine neueren Gesichtspunkt, so dass dieser abgelehnt werden sollte. Er macht darauf aufmerksam, dass die Landwirtschaftsministerin am 01.08.2025 eine Anfrage der CDU im Landtag beantwortet habe. Die Nahrungsangebote würden die Ansiedlung einer Art bestimmen. Außerdem sei damit zu rechnen, dass die Tauben auf falkenfreie Zonen ausweichen würden. Das Stadttaubenkonzept mit Fütterungsverbot sei hinreichend diskutiert. Er rate dazu, die Anträge abzulehnen.
Ratsherr Soldan bedankt sich für die Ausführungen und Anträge der Vorredner. Artenvielfalt bedeute nicht nur, Tauben zu reduzieren und Falken anzusiedeln. Der Eingriff würde sich auch auf andere Arten auswirken. Auch er spreche sich dafür aus, die Anträge abzulehnen.
Ratsfrau Dr. Dartenne geht auf die Anfrage von Ratsfrau und Landtagsabgeordneter Bauseneick im Landtag ein. Sie habe sich die Antwort dazu angesehen. Im Ergebnis sei festzuhalten, dass die Regulierung der Stadttaubenpopulation nicht über Falken erreicht werden könne. Sie frage sich daher, warum sich der Rat noch einmal mit dem Thema befassen müsse.
Ratsherr Feldhaus fasst zusammen, dass der Antrag der CDU abzulehnen sei.
Ratsherr Pinnekamp stellt klar, dass es nicht darum ginge, das Augsburger Modell zu ersetzen, sondern streng zu kontrollieren. Das Fütterungsverbot müsse als zentrales Element ausgebaut werden. Er kritisiert den Unwillen, sich des Problems anzunehmen und dieses auch ernst zu nehmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
176,2 kB
|
