12.03.2026 - 26.2 Antrag "Lüneburgs Wärmenetze kommunalisieren" (...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 22

Ablehnung: 13

Enthaltung: 0

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Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Neubert bringt den Änderungsantrag seiner Fraktion ein. Die Fernwärme fuße aktuell auf Erdgas, was weder klimapolitisch noch wirtschaftlich gut sei. Die Stadt habe die Option, die Fernwärmenetze zu kaufen. Es brauche bis Ende 2026 eine klare Perspektive, statt den Status quo zu erhalten. Hamburg habe Netze rekommunalisiert und Celle gestalte ebenfalls die Wärmewende. Die Wärmenetze gehörten zur zentralen Infrastruktur der Stadt. Die Erwerbsoption sei zu prüfen.

 

Ratsherr Grimm zeigt auf, dass einzelne Forderungen schon umgesetzt seien. Die Wärmeplanung und die Partnerschaft mit der Avacon Natur seien durch Gutachter für gut befunden. Der Erwerb der Wärmenetze würde enorme Schulden mit sich bringen. Über Beteiligungen sei die Einflussnahme gegeben. Er regt an, den Antrag abzulehnen.

 

Ratsherr Neumann erinnert daran, dass im Energiebeirat durch die Avacon ein schlüssiges Konzept zur Netzstruktur vorgelegt worden sei. Die Stadt habe genug Schulden und müsse haushalten, anstatt die Wärmenetze zu kommunalisieren.

 

Ratsfrau Dr. Verlinden nimmt den Antrag eher als Forderungspapier mit wenig konkreten Inhalten wahr. Die Dekarbonisierung sei gesetzlich vorgeschrieben und von Investitionen abhängig. Diese würden bei einer Kündigung ins Stocken geraten.

 

Ratsherr Heerbeck begründet die Ablehnung des Antrags für seine Fraktion.

 

Erster Stadtrat Moßmann merkt an, dass die Beispiele von Hamburg und Celle für Lüneburg nicht vergleichbar seien. In Hamburg würden zwei Kohlekraftwerke eingespart und in Celle eine Netz GmbH gegründet, die zu 50 % der Avacon gehören würde. Celle verfüge bisher über kein zentrales Fernwärmenetz. In Lüneburg würden Teilnetze zusammengeführt. Die Kommunalisierung könne Lüneburg sich nicht leisten.

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Anlagen zur Vorlage