12.03.2026 - 18 Teilfortschreibung des Einzelhandelsentwicklung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Rat der Hansestadt Lüneburg
- Datum:
- Do., 12.03.2026
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Florian Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Teilfortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes einschließlich der Neuausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Am Schützenplatz / Bleckeder Landstraße“ wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.
Die Ergebnisse des Entwicklungskonzeptes werden bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 172 „Bleckeder Landstraße / Schützenplatz“ berücksichtigt.
Beratungsinhalt:
Oberbürgermeisterin Kalisch erinnert an das Mediationsverfahren, nach dem nun ein Konsens für das Gebiet erwirkt werden konnte.
Ratsfrau Lotze stellt klar, dass ihre Fraktion die Ausweisung von gefördertem Wohnraum erwarte. Die Verwaltung solle auf die entsprechende Umsetzung hinwirken.
Ratsherr Schultz bedankt sich für das Mediationsverfahren, hier sei gute Arbeit geleistet worden.
Ratsherr Blanck fügt hinzu, dass die Zusicherung des Investors, den Wohnraum vollständig im geförderten Segment zu erstellen, bemerkenswert sei. Es sei verständlich, dass diese Zusage an die Förderung gekoppelt sei.
Oberbürgermeisterin Kalisch erwidert, dass die Stadt die Förderung nicht selbst beschließen könne.
Ratsherr Kohlstedt kritisiert, dass es nur eine Absichtserklärung aber keine konkrete Zusage für geförderten Wohnraum gebe.
Ratsherr Heerbeck bemerkt, dass das Entstehen von Wohnraum bereits eine gute Botschaft sei, egal wie groß der Anteil im geförderten Segment würde.
Ratsherr Feldhaus bestätigt, dass man gegenüber Stakeholdern der Wohnungswirtschaft vorsichtig kritisch sei. Es dürfe aber keinen Generalverdacht bei Investoren geben. Wenn Investitionen in Aussicht gestellt würden, sollte dies positiv gewürdigt werden.
Ratsherr Grimm erinnert daran, dass es um das Einzelhandelskonzept gehe, wonach künftig in dem Gebiet nicht störende Gewerbe angesiedelt werden könnten. Ohne dieses Konzept wäre der Bebauungsplan nicht zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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