26.10.2006 - 18 Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte";Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Rat der Hansestadt Lüneburg
- Datum:
- Do., 26.10.2006
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Stephan Niesmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/FDP und der CDU-Fraktion bei 3 Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen:
- Die
im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126
Ehemalige Keulahütte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
- Der
Bebauungsplan Nr. 126 Ehemalige Keulahütte wird gemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen, außerdem die Begründung einschließlich Umweltbericht
hierzu.
- Der
Geltungsbereich umfasst im Kreuzungsbereich Am Alten Eisenwerk/Auf der
Hude/Bardowicker Wasserweg Randbereiche der Bebauungspläne Nr. 55 Hude
und Nr. 114 Lünepark. Die genannten Bebauungspläne werden mit
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 126 Ehemalige Keulahütte bezüglich
der betroffenen Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant.
(6,
61, 62)
Beratungsinhalt:
Beigeordneter
LÖB beanstandet,
dass zu Gunsten des Investors wichtige Schutzgüter nicht ausreichend
berücksichtigt worden seien. Es würden Tiere aus der roten Liste in ihrem
Bestand gefährdet. Die angebotene Begrünung des Flachdaches des Baumarktes sei
als Ausweichfläche nicht ausreichend, beispielhaft sei die schlecht umgesetzte
Begrünung durch die gleiche Firma bei einem anderen Baumarkt in Lüneburg. Die
vorgestellte Form eines Ersatzbiotops sei nicht annehmbar. Im Interesse von
Natur und Menschen solle die Bautätigkeit zurück gestellt werden, bis die
Erschließung des angrenzenden Grundstückes vorgenommen worden sei.
Beigeordneter
DÖRBAUM erinnert
daran, dass hier mit dem Gelände des alten Eisenwerkes, von dem eine erhebliche
Lärm- und Staubbelästigung ausgegangen sei, die Chance bestanden habe, eine
Industriebrache neu entwickeln zu können. Es gebe in den letzten Jahren kein
Bauleitverfahren, in dem mit ähnlicher Intensität und Mühe aller Beteiligten
und auch unter hoher Bürgerbeteiligung jeweils neue Erkenntnisse berücksichtigt
und eingearbeitet worden seien. Der Bebauungsplan sei immer wieder sorgfältig
abgewogen worden. Die Frage der Lärmentwicklung und des Verkehrsaufkommens aber
auch der Ersatzflächen sei mit bestem Wissen und Gewissen geprüft worden und
dies sei unter den gegebenen Umständen die beste Lösung. Den berechtigten
Schutzinteressen vor allem der Anwohner werde mit diesem Plan Rechnung
getragen.
Bürgermeisterin
SCHELLMANN bedauert
es ebenfalls, wenn angestammte Brutplätze von Vögeln durch Bebauung vernichtet
werden. Dies sei jedoch durch den weitgehenden Erhalt der Gehölze und durch
weitere Maßnahmen berücksichtigt worden. Brachliegende Industrieflächen
verwandelten sich naturgemäß in kurzer Zeit in Biotope, die grundsätzlich erhaltungswürdig
seien, gleichwohl müssten innerstädtische Brachflächen aber wieder in
zweckmäßige Benutzung genommen werden.
Beigeordneter
DR.SCHARF betont
ebenfalls die besonders hohe Bürgerbeteiligung und die erheblichen
Lärmschutzbemühungen. Er könne sich an keinen Bebauungsplan erinnern, bei dem
so umfangreiche Erörterungen vorgenommen worden seien, um ein optimales
Ergebnis herauszuholen.
Anlagen zur Vorlage
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