02.03.2006 - 11 Weitere Ernennung zum Ortsbrandmeister und stel...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Christoph Stegen mit Wirkung vom 01.05.2006 bis zum 30.04.2012 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen zu ernennen.

 

2.      Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Thorsten Diesterhöft mit Wirkung vom 01.05.2006 bis zum 30.04.2012 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen zu ernennen.

 

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