02.03.2006 - 5.1 Platz "Am Sande" (Anfrage des Ratsherrn Kuhn vo...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(32)

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Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS stellt einleitend dar, der Umbau des Platzes Am Sande sei vor 5 Jahren abgeschlossen worden. Die neue Platzstruktur mit breiten Fußgängerbereichen habe sich bewährt und die Aufenthaltsqualität habe sich dort gegenüber dem früheren Zustand deutlich verbessert. Autoverkehr sei nur noch sehr eingeschränkt möglich und die Zahl der Busse, die dort täglich fahren, sei um die Hälfte reduziert worden. Die Taxenstände seien an die Randbereiche verlegt worden. Erfahrungsgemäß werde leider überall, wo Autoverkehr eingeschränkt zulässig sei, weiterer Verkehr angezogen.

 

Die Fragen beantwortet Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS im Einzelnen wie folgt:

 

zu 1.:

Die Verkehrsregelung ist eindeutig: Der Platz Am Sande ist Fußgängerbereich. Fahrräder, KVG-Busse und Taxen dürfen diesen Platz ganztägig befahren; der Lieferverkehr ist täglich in der Zeit von 18:00 bis 11.00 Uhr erlaubt. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Ausnahmegenehmigungen für Handel-, Handwerk (insbesondere Bau, Wartung und Montage etc.) und Dienstleister, die auf die unmittelbare Verfügbarkeit des Fahrzeuges vor Ort angewiesen sind (Ärzte und in Sondersituationen auch Hauspflegedienste).

 

Die Polizei kontrolliert in unregelmäßigen Abständen die Einhaltung der Verkehrsregelungen und die berechtigte Inanspruchnahme der erteilten Ausnahmeerlaubnisse. Bei Kontrollen, die in der 42. / 43. KW 2005 vorgenommen wurden, musste leider festgestellt werden, dass insbesondere Fahrzeuge mit Ausnahmeerlaubnis (vielfach aus dem Bereich von Handel und Handwerk) den Platz Am Sande lediglich zur Wegeabkürzung durchfahren haben, ohne dass die jeweiligen Ausnahmegründe vorlagen. Die Verwaltung führt diesbezüglich regelmäßig Gespräche mit den jeweiligen Verbänden (z. B. Kreishandwerkerschaft, Innungen etc.). Wiederholte Verstöße führen im Einzelfall letztlich auch zum Widerruf der Ausnahmegenehmigung. In solchen Fällen muss dann jede einzelne Fahrt unter Darlegung der konkreten Ausnahmegründe beantragt werden.

 

zu 2.:

Wenn eine Immobilie von einem Eigentümer an eine Billigkette vermietet wird, hat die Stadt darauf keinen Einfluss. Die Stadt bemüht sich aber sehr intensiv gemeinsam mit der Lüneburg Marketing, der Werbe- und Parkgemeinschaft und den Lüneburger Kaufleuten um eine ständige Attraktivitätssteigerung der Lüneburger Innenstadt und hat auf diesem Gebiet schon viel erreicht. Es wird auch am Platz Am Sande gelingen, diesen weiter anziehend zu gestalten.

 

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Anlagen zur Vorlage