02.02.2006 - 16.1 Parkzeitbegrenzung am Zentralfriedhof

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Ratsfrau MEINS bittet die Parkzeitbegrenzung auf eine Stunde am Zentralfriedhof zu überprüfen. Wenn man dort an einer Trauerfeier teilnehme oder Grabpflege machen wolle, sei eine Stunde nicht ausreichend. Das komme den Menschen, die auf den Friedhof gehen wollen, nicht entgegen. Es sollte zumindest eine Erweiterung der Parkzeit auf eineinhalb Stunden erwogen werden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, die Regelung sei zwar so mit dem Verkehrsausschuss abgestimmt worden, die Verwaltung werde die Angelegenheit aber nochmals überprüfen. Die zeitliche Begrenzung sei im Rahmen der Entstehung der Parkpalette am Klinikum eingerichtet worden, damit dort nicht die Mitarbeiter des Klinikums den ganzen Tag parken, sondern die Friedhofsbesucher genügend Parkmöglichkeiten vorfinden.

 

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