13.11.2025 - 11.1 Änderungsantrag zum Fahrradring Lüneburg: Planu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Gremium:
- Rat der Hansestadt Lüneburg
- Datum:
- Do., 13.11.2025
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungsphasen 3 bis 6 gemäß § 47 HOAI (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe) für den Abschnitt Ilmenaustraße und Altenbrückertorstraße in einer angepassten Variante „unechte Fahrradstraße“ auszuarbeiten.
Die Planung soll folgende Maßgaben erfüllen:
- Beibehaltung der derzeit vorhandenen Parkplatzzahl (keine Reduzierung gegenüber dem Bestand).
- Ausweisung der Ilmenaustraße als unechte Fahrradstraße mit Freigabe für den motorisierten Individualverkehr.
- Nutzung der im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz durch Radverkehr“ bewilligten Bundesfördermittel.
- Sicherstellung, dass die bauliche Ausgestaltung den Anforderungen der Förderstelle entspricht und förderfähig bleibt.
- Keine baulichen Eingriffe, die den ruhenden Verkehr oder die Erreichbarkeit für Anwohner, Lieferverkehr und Gewerbetreibende verschlechtert, und eine Gestaltung der Uferfläche für mehr Aufenthaltsqualität berücksichtigt.
2. Die Verwaltung wird gebeten, im Zuge der Entwurfsplanung darzustellen,
- welche Maßnahmen zur Verkehrssicherheit (z. B. Markierungen, Beschilderung, Geschwindigkeitsdämpfung) umgesetzt werden können,
- und wie die Maßnahme mit den angrenzenden Abschnitten des Fahrradrings gestalterisch und funktional abgestimmt werden kann.
3. Die Ergebnisse der Entwurfsplanung und der Kostenschätzung sind in die Haushaltsplanungen 2027/2028 einzubringen und dem Rat der Hansestadt zur endgültigen Freigabe vorzulegen.
