01.10.2025 - 18.13 Antrag "Sozialen Wohnraum in der Hansestadt Lün...

Beschluss:
verwiesen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung verwiesen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 31

Ablehnung: 2

Enthaltung: 2

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Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Kohlstedt erinnert daran, dass es das Wohnraumprogramm Zwanzig21 gibt. Preisgünstigen Wohnraum zu schaffen und den Lüneburger:innen zur Verfügung zu stellen, sei eine wichtige kommunale Aufgabe. Es brauche bedarfsgerechte Wohnungen und eine verbindliche 30% Quote für Bauvorhaben. Die Chance, sektionale Bebauungspläne zu erstellen, habe man nicht genutzt. Hier erwarte er Vorschläge, wie dies noch geheilt werden könne.

 

Ratsherr Feldhaus bestätigt, dass man sich hinsichtlich des Potentials in Bebauungsplänen einig sei. Für Flächen ohne Bebauungspläne, auf denen möglicherweise etwas entstehen könnte, sollte proaktiv mit Planungen begonnen werden. Wohnraum sei knapp, so dass man auch auf den Bestand schauen müsse. Der angekündigte Bauturbo wecke Hoffnung für den Neubaubereich und die Umnutzung im Bestand. Er würde sich für das Wohnraumbüro ein Budget wünschen, um Eigentümer:innen eine Erstberatung eines Architekturbüros zu ermöglichen.

 

Ratsherr Grimm veranschaulicht, dass eine 30%-Quote im Bebauungsplan nahezu gleichbedeutend sei mit 30% Leerstand, so dass die Flächen für Umweltschutz genutzt werden könnten. Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung sei auf die hohen Baukosten hingewiesen worden. Die Quote werde aktuell mit städtebaulichen Verträgen geregelt, das habe sich bewährt. Man könne folglich so weiter machen wie bisher. Die Idee, Planungen aufzunehmen würde er unterstützen, es brauche aber auch Gewerbegebiete evtl. gleich mit Betriebswohnungen.

 

Ratsherr Neumann ergänzt, dass die Forderung des Antrags bereits umgesetzt oder nicht umsetzbar seien. Die 30% Regelung werde bei neuen Planungen in Verträgen durchgesetzt. Wo bereits Baurecht bestehe, könne die Forderung nicht erhoben werden. Förderungen seien nicht überall möglich und in Höhe von 40.000,00 € unrealistisch. Die Stadt sei keine Bank und könne sich das nicht leisten. Man müsse froh sein, wenn privates Geld in den sozialen Wohnraum gesteckt werde.

 

Ratsherr Schwake hinterfragt, wer den Unterschied zwischen den Mietpreisen zahlen solle. Vermutlich werde die Differenz mit Steuergeldern auszugleichen sein. Wenn Bauunternehmen barrierefrei, mit 30 % mietpreisgebundenem Wohnraum und unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit mit neuen Heizungen bauen sollen, seien diese Forderungen nicht mehr finanzierbar. Die Forderungen seien in Teilen überzogen und die Ansprüche komplex. Wenn mehr gebaut würde, sei eine Regulierung möglich.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch bemerkt, dass man gerne bauen würde, wenn denn die Flächen dafür da wären.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?SILFDNR=7496&TOLFDNR=1001577&selfaction=print