19.06.2025 - 31 Mündliche Anfragen i.S.v. § 16 III GO des Rates...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 31
- Gremium:
- Rat der Hansestadt Lüneburg
- Datum:
- Do., 19.06.2025
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratungsinhalt:
Ratsherr Freund geht auf die Notwendigkeit zur Ladung digitaler Endgeräte in den Sitzungen ein. In diesem Zusammenhang habe er sich an das Ratsbüro gewandt, das eine Prüfung zugesagt habe. Er erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand und der Einführung des Sitzungsdienstprogramms Allris 4.
Frau Kamionka, Mitarbeitende im Büro der Oberbürgermeisterin, führt aus, dass Allris 4 in der Sommerpause in den Echtbetrieb gehen werde. Informationen hierzu erhalte der Rat in absehbarer Zeit. Hinsichtlich der Ausstattung der Sitzungsräume mit Lademöglichkeiten sei auf den jeweiligen Raum abzustellen. Im Rathaus sei die Stromversorgung in den Sitzungsräumen verhältnismäßig gut. Für die Räume, die die Stadt für die Durchführung von Sitzungen anmiete, sei eine Versorgung mit Lademöglichkeiten an jedem Sitzplatz nicht möglich. Es werde bereits jetzt versucht, an verschiedenen Stellen im Raum Lademöglichkeiten anzubieten. Dabei sei immer auf die Vermeidung von Stolperfallen zu achten. Die Ausweitung des Angebots sei noch nicht abschließend geklärt.
Ratsherr Grimm erkundigt sich angesichts der anstehenden Baumaßnahmen, wie die Bewohner und Bewohnerinnen der Straßen in Kaltenmoor, verlässlich weiterhin einen Bus nutzen könnten.
Erster Stadtrat Moßmann erläutert, dass er im Austausch mit dem Landkreis stehe, um nach einer individuellen Lösung zu suchen. Man werde keinen üblichen Linienverkehr anbieten können.
Ratsherr Gros fragt nach, was aus seinen Hinweisen zu zwei leerstehenden Objekten in der Lauensteinstraße und in der Kefersteinstraße geworden sei.
Stadtbaurätin Gundermann sagt eine Antwort zum Protokoll zu.
Antwort der Verwaltung:
Der gemeldete Leerstand in der Immobilie in der Kefersteinstraße stellt keine Zweckentfremdung im Sinne der geltenden Zweckentfremdungssatzung dar. Die betreffenden Räume wurden zuletzt als Praxis genutzt und verfügen über eine entsprechende Baugenehmigung, die gewerbliche Nutzung vorsieht. Sie gelten daher nicht als Wohnraum. Das Obergeschoss hingegen ist als Wohnraum genehmigt und laut Melderegister seit mindestens 20 Jahren bewohnt.
Der in der Lauensteinstraße gemeldete Leerstand wird überprüft und ggf. der Kontakt zum Eigentümer aufgenommen.
Ratsherr Gros erinnert, dass die Klage des BUND gegen die A 39 keine aufschiebende Wirkung habe und somit mit einem Baustart zu rechnen sei. Er wolle wissen, ob die Hinweise aus dem Landschaftsplan, Seite 121, berücksichtigt würden.
Stadtbaurätin Gundermann sagt zu, auch diese Frage über das Protokoll zu beantworten.
Antwort der Verwaltung:
Die formulierten Hinweise sind im Zuge des Planfeststellungsverfahrens abgehandelt und entsprechende notwendige Nebenbestimmungen für die Vorhabenträgerin festgehalten worden.
Ratsherr Kohlstedt bittet um Auskunft, ob es im Zusammenhang mit TOP 10 Informationen zu einem Ersatzverkehr auf der Schiene gebe.
Oberbürgermeisterin Kalisch teilt mit, dass es ihres Wissens keinen Ersatzverkehr auf der Schiene geben werde. Die Organisation läge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft.
Bürgermeisterin John schließt um 22:00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.