06.03.2023 - 4 Einführung und Pflichtenbelehrung eines neuen R...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Oberbürgermeisterin Kalisch belehrt Burghard Heerbeck gem. § 43 in Verbindung mit §54 Abs. 3 NKomVG über seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG. Der Wortlaut der Bestimmungen ist Burghard Heerbeck ausgehändigt worden.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch verpflichtet Burghard Heerbeck gem. § 60 NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

Reduzieren

 

Reduzieren