02.02.2023 - 19.8 Antrag "Öffentliche Daseinsvorsorge gehört in ö...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird angenommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 22

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 16

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Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Meyn begründet den Antrag und stellt klar, dass die Gesellschaften in öffentliche Hand gehören. Hier müsse ein Zeichen r Kontinuität gesendet werden. Die Gesellschaften würden Leistungen für die Stadt erbringen und teilweise positive Ergebnisse erwirtschaften. Daher wolle man die Lüwo stärken, damit mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen kann. Für die Kliniken solle man sich einsetzen, damit diese Maximalversorger werden. Eine Scheindebatte, dass der Landkreis Anteile erwerben könnte, sei nicht zielführend. Diesrde zu einer höheren Kreisumlage führen. Es sei Zeit für ein Statement für die Stadtgesellschaft

 

Ratsherr Soldan weist darauf hin, dass sich die FDP-Fraktion immer gegen einen Verkauf ausgesprochen habe und dies tun werde, solange ein Verkauf vermeidbar ist. Daher sei im Änderungsantrag eine weichere Formulierung gewählt worden, um eine Aufhebung von Beschssen zu vermeiden.

 

Ratsherr Pols geht auf die rsorgepflicht für die städt. Betriebe ein und fordert, ein deutliches Signal auszusenden. Es sollten keine kurzfristigen haushalterischen Erfolge genutzt werden. Damit würde der Einfluss auf die Gesellschaften sinken und Dividenden verloren gehen.

 

Ratsfrau Widawski spricht sich eindeutig dafür aus, dass die Daseinsvorsorge in die öffentliche Hand gehöre. Nur so könnten soziale Aspekte berücksichtigt werden. Die Aufgaben gehörten nicht in Profitnde, damit würde der kommunale Einfluss sinken. Um für die Beschäftigten zu sorgen, nne man sich über die Ausrichtung der Gesellschaften unterhalten.

 

Ratsherr Gaberle sagt zu, den Antrag der SPD-Fraktion zu unterstützen. Ein Verkauf sei unverantwortlich und re nur eine kurzfristige Hilfe für den Haushalt. Es sei besser, die Ausgaben zu senken.

 

Ratsherr Blanck erläutert, dass er dem Antrag wie auch dem Änderungsantrag zustimmennne, man könne es aber auch lassen. Er könne der Intension zustimmen, da es aktuell wenig sinnvoll sei, kommunale Beteiligungen zu veräern. Da der Beschluss nur eine Bindungswirkungr sechs Monate habe, werde keine Festlegung in die Zukunft getroffen. Im Übrigen sei die habe er sich mit seinen Aussagen auf ein Zitat der Haushaltsdebatte aus 2018 bezogen. Ein Beschluss sei aktuell nicht nötig.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers spricht sich für einen Beschluss als freiwillige Selbstverpflichtung und damit als Zeichen in die Zukunft aus. Es müsse eine Ausnahme bleiben, Gesellschaftsanteile zu verkaufen.

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Anlagen zur Vorlage