20.12.2005 - 12 Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswese...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Lüneburg nutzt die Optionsmöglichkeit des Artikels 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften (Landtagsdrucksache 15/2324), und wendet bis zum Umstellungszeitpunkt auf das NKR am 01.01.2008 die im o. g. Artikel genannten Bestimmungen und zugehörige Verordnungsregelungen in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung an.

 

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