24.11.2005 - 9 Bestellung eines Erbbaurechtes

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig, dass die Stadt Lüneburg dem Ochtmisser Sportverein von 1983 e. V. an einer noch zu vermessenden Teilfläche zur Größe von etwa 7.500 qm des Flurstückes 57 der Flur 6 der Gemarkung Ochtmissen ein auf die Dauer von 90 Jahren befristetes Erbbaurecht bestellt.

 

Bei der Bemessung des Erbbauzinses ist von einem Bodenwert von 50,00 Euro/qm, welcher mit 5 % zu verzinsen ist, auszugehen. Auf die Einforderung des Erbbauzinses ist zu verzichten, soweit und solange das Areal für satzungsgemäße, gemeinnützige und von der Stadt Lüneburg anerkannte, nicht gewinnorientierte Zwecke genutzt wird.

 

(14, 64)

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Anlagen zur Vorlage