28.06.2005 - 18 Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig:

 

1.       die im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sollen in der Art und Weise behandelt werden, wie mit dem der Beschlussvorlage anliegenden Vermerk vorgeschlagen wird.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die Begründung nebst Anlagen hierzu.

 

(61, 62, 63)

Reduzieren

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter KÖRNER geht auf die vorgeschriebene Versickerungsmulde ein. Es stehe nicht in der Vorlage, wer diese zu pflegen habe. Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung sei mündlich zugesichert worden, dass die Stadt die Pflege und Instandhaltung übernehmen werde. Das sollte auch hier nochmals bestätigt werden.

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN versichert, das werde deutlich in der Niederschrift des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung dargestellt werden.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?SILFDNR=650&TOLFDNR=7706&selfaction=print