28.06.2005 - 10 Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgabe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Gemäß § 89 NGO wird der Leistung überplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von 30.000,00 € bei der Haushaltsstelle 88200.54000 – Bewirtschaftungskosten – zugestimmt.

 

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