27.04.2005 - 10 Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Gemäß § 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von 50.000,00 Euro bei der neu einzurichtenden Hhst. 63010.95220 - Sanierungsmaßnahmen Ochtmisser Kirchsteig - zugestimmt.

 

(22, 72)