18.02.2005 - 14 Zusammenlegung kommunaler Stiftungen; Errichtun...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der in der Beschlussvorlage beschriebenen Zusammenfassung der Stiftungen und Einzelvermögen in der neu zu errichtenden Stiftung "Lüneburger Bürgerstiftung" wird zugestimmt. Die Stiftung wird mit der beigefügten Satzung errichtet. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt ist zu beantragen. Die Benennung von Mitgliedern für den Stiftungsvorstand gemäß § 6 für die restliche Wahlperiode des Rates erfolgt, sobald die stiftungsaufsichtliche Genehmigung vorliegt. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu dem Verwaltungsausschuss Vorschläge vorzulegen.

 

Im Satzungsentwurf sind in § 3 „Stiftungszweck“ die Worte „Völkerverständigung“ und „sonstige Pflege der Städtepartnerschaften“ zu streichen.

 

(03, 2, 22)

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