20.01.2005 - 7.1 Brücken in der Stadt Lüneburg auf Investitionsn...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

 

(VI, 72)

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Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN teilt mit, die Stadt habe für die 33 Lüneburger Brücken neben der Verkehrssicherungspflicht auch die Instandhaltungspflicht mit den zwei Aufgabenbereichen der Bauwerksprüfung und der Bauwerksunterhaltung. In der Bauwerksprüfung seien gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, dies seien laufende Beobachtung, jährliche Besichtigung und einfache Prüfung alle 3 Jahre. Diese Pflichten würden von einem speziell für Brücken ausgebildeten Ingenieur des Tiefbauamtes übernommen. Alle 6 Jahre müsse die Brückenhauptprüfung durchgeführt werden. Dazu sei umfangreiche Technik erforderlich, deshalb beauftrage die Stadt dafür Ingenieurbüros. Für alle 33 Brücken zusammen koste diese Hauptprüfung rd. 100 T€. Die Brücken seien daher in 5 Gruppen aufgegliedert worden, jedes Jahr werde eine andere Gruppe der Hauptprüfung unterzogen. Die Brücken würden dabei je nach Zustand von 1 - 4 benotet; alle die eine schlechtere Note als 2,5 erhielten, würden als instandsetzungsbedürftig eingestuft. Von „zufälligen“ Untersuchungen und „Überraschungen“ könne also keine Rede sein. Stadtbaurätin GUNDERMANN stellt anschließend den baulichen Zustand von 9 der verkehrswichtigsten Lüneburger Brücken detailliert vor. Insbesondere bei der Reichenbachbrücke und der Friedrich-Ebert-Brücke seien dringend umfangreiche Maßnahmen erforderlich.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN bittet um die Benennung des notwendigen Gesamtinvestitionsvolumens für alle 33 Brücken in den nächsten Jahren.

 

Die Verwaltung gibt zu Protokoll:

 

Nach zur Zeit vorliegenden Erkenntnissen, beläuft sich die Bedarfssumme für Ingenieurbauwerke in den nächsten 10 Jahren auf insgesamt rd. 12 Mio. €.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?SILFDNR=641&TOLFDNR=6576&selfaction=print