15.09.2022 - 10 Beschluss zur Anwendung des § 182 Abs. 2 NKomVG...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Rat der Hansestadt Lüneburg
- Datum:
- Do., 15.09.2022
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Andrea Kamionka
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Es wird gem. § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen, dass für einen Zeitraum von drei Monaten die Regelungen des § 182 Abs. 2 weiterhin angewendet werden können, da in der Hansestadt Lüneburg ein örtlich relevantes Infektionsgeschehen besteht.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Zusammenhang mit einer Änderung der Hauptsatzung im Sinne von § 64 Absatz 3 Satz 1 NKomVG entstehenden Folgekosten, die aktuell durch einen externen Dienstleister ermittelt werden, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vorzustellen.