23.06.2022 - 11 Beschluss zur Anwendung des § 182 Abs. 2 NKomVG...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Rat der Hansestadt Lüneburg
- Datum:
- Do., 23.06.2022
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Andrea Kamionka
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Es wird gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen, dass für einen Zeitraum von drei Monaten die Regelungen des § 182 Abs. 2 weiterhin angewendet werden können, da in der Hansestadt Lüneburg ein örtlich relevantes Infektionsgeschehen besteht.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die im Zusammenhang mit einer Änderung der Hauptsatzung im Sinne von § 64 Absatz 3 Satz 1 NKomVG entstehenden Folgekosten zu ermitteln und diese dem Rat innerhalb der Dreimonatsfrist vorzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,3 kB
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