23.06.2022 - 19 Spielhallenkonzept für die Hansestadt Lüneburg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Das „Spielhallenkonzept“r die Hansestadt Lüneburg ist bei Entscheidungen zur bauordnungs- und planungsrechtlichen Steuerung von Spielhallen und Wettbüros im Stadtgebiet zu berücksichtigen.

 

Als städtebauliches Konzept i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) stellt es eine wesentliche Abwägungsgrundlage zur Steuerung von Spielhallen und Wettbüros dar. Es ist zu beachten bei:

                      der Änderung oder Neuaufstellung von Bauleitplänen, ggf. nach § 9 (2b) BauGB,

                      der Vorhabenprüfung von Neuansiedlungen und Erweiterungen von Spielhallen und Wettbüros.

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 37

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://buergerinfo.stadt.lueneburg.de/public/to020?SILFDNR=6402&TOLFDNR=49452&selfaction=print