23.06.2022 - 19 Spielhallenkonzept für die Hansestadt Lüneburg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Rat der Hansestadt Lüneburg
- Datum:
- Do., 23.06.2022
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Björn Kern
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Das „Spielhallenkonzept“ für die Hansestadt Lüneburg ist bei Entscheidungen zur bauordnungs- und planungsrechtlichen Steuerung von Spielhallen und Wettbüros im Stadtgebiet zu berücksichtigen.
Als städtebauliches Konzept i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) stellt es eine wesentliche Abwägungsgrundlage zur Steuerung von Spielhallen und Wettbüros dar. Es ist zu beachten bei:
• der Änderung oder Neuaufstellung von Bauleitplänen, ggf. nach § 9 (2b) BauGB,
• der Vorhabenprüfung von Neuansiedlungen und Erweiterungen von Spielhallen und Wettbüros.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,7 MB
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