30.03.2022 - 9 Beschluss zur Anwendung des § 182 Abs. 2 NKomVG...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

Es wird gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen, dass für einen Zeitraum von drei Monaten die Regelungen des § 182 Abs. 2 weiterhin angewendet werden können, da in der Hansestadt Lüneburg ein örtlich relevantes Infektionsgeschehen besteht.

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 41

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2

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