25.03.2021 - 19 Wirtschaftlichkeitsvergleich bei Investitionen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig bei drei Enthaltungen der Ratsherren Bögershausen, von Nordheim und Fahrenwaldt, abweichend von dem ursprünglichen Beschlussvorschlag, folgenden Beschluss:

 

Die Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO wird für unbewegliche Vermögensgegenstände auf 1,5 Mio.  und für bewegliche Vermögensgegenstände auf 500.000 € festgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 31

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 3

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Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE teilt mit, der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung sowie der Verwaltungsausschus  hätten empfohlen, die Wertgrenze nach         § 12 Abs. 1 KomHKVO für unbewegliche Vermögensgegenstände auf 1,5 Mio. € festzulegen.