29.09.2021 - 17 Richtlinie zur Förderung des stationären Einzel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels und des Handwerks zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Richtlinie

umzusetzen.

 

Der maximale Förderbetrag wird rückwirkend auf 10.000 € erhöht.

 

In diesem Zusammenhang wird der außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 100.000 € gem. § 117 NKomVG zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 35

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage