01.10.2020 - 7 Einführung und Pflichtenbelehrung eines neuen R...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss:

 

Der Rat nimmt von der Pflichtenbelehrung der neuen Ratsfrau Andrea Schröder-Ehlers durch Oberbürgermeister Mädge Kenntnis.

 

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Beratungsinhalt:

 

 

Oberbürgermeister MÄDGE belehrt Frau Schröder-Ehlers gemäß § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG über ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG. Der Wortlaut der Bestimmungen ist Frau Schröder-Ehlers ausgehändigt worden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verpflichtet Frau Schröder-Ehlers gemäß § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.