30.05.2018 - 18 B-Plan Nr. 63 "Laubengrößen in Dauerkleingärten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei drei Gegenstimmen des Beigeordneten Blanck, des Ratsherrn Gros und der Ratsfrau von Haaren sowie zwei Enthaltungen folgenden Beschluss:

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung des Bebauungsplans vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise beschlossen.

 

  1. Die Teilfläche 6 „Hopfengarten“ des Bebauungsplans Nr. 63  „Laubengrößen in Dauerkleingärten“ wird gem. § 10 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 36

Nein-Stimmen: 3

  Enthaltungen: 2

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Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter DR. SCHARF erklärt, dass er der Vorlage zustimmen werde, jedoch auf die Befürchtungen der jetzigen Anlieger hinweisen möchte. Dazu gehören auch die Bedenken, dass durch die Flächenversiegelung und künftige Bebauung der Gesamtcharakter des Gebietes verloren gehe und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner sinke. Er könne verstehen, dass man Bauland brauche und dass es Pro- und Contra-Argumente gebe, man verzichte jedoch durch die Maßnahme auf eine wichtige Grünanlage.

 

Ratsherr GROS spricht sich gegen die Vorlage aus. Er sei für die Ermöglichung des Baurechtes, jedoch sei eine Änderung des Bebauungsplanes nicht notwendig. Wie auch Herr Dr. Scharf sehe er die wichtige klimatische Bedeutung der Grünfläche.

 

Ratsvorsitzender VON NORDHEIM weist auf die Ausführungen aus dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hin sowie darauf, dass es aktuell nur um die Aufhebung eines Bebauungsplanes gehe und noch nicht um dessen Neuplanung.

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Anlagen zur Vorlage