31.08.2017 - 18 Veränderungssperre 02/2017 für den Geltungsbere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Veränderungssperre Nr. 2-2017 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 164 „Bockelsberg-Ost“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.

 

(61)

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Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 41

Nein-Stimmen:  0

  Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage