25.11.2004 - 17 Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Gemäß § 89 NGO wird der Leistung außerplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von 40.000 Euro bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle 61540.98720 - Zuschüsse ESF-Bundesprogramm Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS) - zugestimmt.

 

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