29.01.2004 - 6.3 Dem LSK eine Perspektive geben (Anfrage der CDU...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(V, 41)

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Beratungsinhalt:

 

Stadtdirektor KOCH teilt mit, der Anspruch des LSK, das Aushängeschild der Region Lüneburg im Leistungsfußball zu sein, habe das frühere LSK-Präsidium bewogen, trotz bereits bestehender finanzieller Schieflage, den sportlich erreichten Aufstieg in die Regionalliga wahrzunehmen. Damit seien jedoch erhebliche finanzielle Aufwendungen verbunden gewesen, die vom LSK im weiteren Verlauf nur noch durch weitere finanzielle Unterstützungen privater Geldgeber aufgefangen werden konnten. Die finanzielle Situation sei auch dadurch erschwert worden, dass die Fernsehgelder des DFB nur mit erheblichen Verzögerungen zur Verfügung standen und die finanziellen Verpflichtungen nicht zeitnah erfüllt werden konnten. Im Juni 2001 sei das neue Präsidium des LSK gezwungen gewesen, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen, nachdem die Sparkasse klar gestellt hatte, dass sie keine weiteren Mittel zur Verfügung stellen würde. Dadurch habe zumindest die sportliche Situation des LSK zunächst gerettet werden können. Die Stadt habe schon 1995, also lange vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Gespräche mit dem Verein geführt, wie die Situation des Stadions verbessert werden könnte, die letztendlich zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 118 „Auekamp“ geführt hätten. Ein solches Verfahren mit unterschiedlichen abwägungsrelevanten Aspekten benötige einen gewissen zeitlichen Rahmen, es sei aber insgesamt – unter wiederholter Einbeziehung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung – zielorientiert und zügig gefördert worden. Wesentliche Voraussetzung für den Fortbestand des Vereins sei aber, dass er selbst sich über seine Perspektive im Klaren sei. Die konkrete Suche nach einer neuen Sportanlage für den LSK sei nicht allein Aufgabe der Stadt, sie werde den Verein aber natürlich dabei unterstützen und unter Moderation des Oberbürgermeisters seien in einer Zusammenkunft aller Sportvereine bereits Möglichkeiten der Kooperation oder der Fusion ausgelotet worden. Die Finanzlage der Stadt erlaube allerdings derzeit nicht, aus eigenen Mitteln eine solche Sportstätte zu schaffen, die den Ansprüchen des Vereins gerecht werden könnte. Vorausschauend würden jedoch im Rahmen laufender Planungen generell bedarfsgerecht Flächen für neue Sportstätten ausgewiesen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 64 „Sportpark Kreideberg“ sollen umfangreich Sportflächen bereitgestellt werden, zusätzlich werde im Südwesten der Stadt die planungsrechtliche Grundlage für weitere Sportstätten geschaffen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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